Year: 2020

Swiss Casinos Erfahrungen: Gewinne oder Abzocke im Internet?

Seit 2019 sind in der Schweiz Online Casinos legal. Doch heißt das, dass die Bevölkerung nun im Internet abgezockt wird? Nein, denn für eine offizielle Glücksspiellizenz des Landes bedarf es der Einhaltung von strengen Auflagen. Die Regeln für Internet-Glücksspiel setzen den Online Casinos klare Grenzen und sorgen überdies für die Sicherheit der Spieler. Wer zum Beispiel mit Swiss Casinos Erfahrungen machen will, kann sich darauf verlassen, dass die Kundendaten verschlüsselt übermittelt und auch weiterer Spielerschutz gegeben ist. Weitere Details zum Anbieter finden Sie in diesem Bericht.

Swiss Casinos Erfahrungen: Gute Auswahl und hohe Chancen

Schweizer Online Casinos sind zwar noch jung, aber sie bieten bereits eine sehr gute Auswahl an Spielen, attraktive Bonus-Angebote und weitere Vorteile. So sind die Auszahlungsquoten auch viel höher als an echten Automaten in Kasinos und Spielhallen. Dort müssen die Spielautomaten ja auch für die Miete, das Personal und dergleichen sorgen. Die Auszahlungsquote bewegt sich entsprechend nur um die 60%. Automatenspiele bei Swiss Casinos und anderen Internet-Spielbanken sind da wesentlich lukrativer. Sie bieten teilweise Auszahlungsquoten von über 99%. Das geht auch aus der großen Konkurrenz unter den Online Casinos hervor. Davon profitieren am Ende die Spieler am meisten.

Ob aber das hier als Beispiel genannte Swiss Casino die beste Wahl für Sie ist, das müssen Sie nicht testen, indem Sie alle Spiele ausprobieren, sich haarklein mit den AGB auseinandersetzen und andere technische Feinheiten prüfen. Dafür gibt es Fachleute, die auf Testseiten alle Schweizer Internet-Kasinos einzeln sowie auch im Vergleich betrachten. Vorgestellt werden dabei nur seriöse Spieleseiten, die eine offizielle Lizenz haben und sich regelmäßig von unabhängigen Stellen prüfen lassen. Entsprechend finden Sie im folgend verlinkten Bericht umfangreiche Swiss Casinos Erfahrungen – inklusive Angaben zu den Software-Entwicklern, zum Bonusangebot, zur Spieleauswahl, zur Verfügbarkeit von Jackpot Slots und dergleichen mehr.

Gute Swiss Casino Erfahrung oder Abzocke beim Internet-Glücksspiel?

Bei den Swiss Casinos handelt es sich um einen namhaften Anbieter, der zwar eine noch begrenzte Spielauswahl hat, aber dafür sehr sicher ist. Eine offizielle Glücksspiellizenz der Schweiz ist bei diesem Online Casino vorhanden, was unter anderem bedeutet, dass die Anbieter ausreichend Rücklagen haben, um Gewinne auszuzahlen. Zudem werden die übermittelten Daten (persönliche Angaben, Account-Angaben wie das Passwort, Zahlungsinformationen und Kontoangaben, etc.) stark verschlüsselt übertragen. Der Jugendschutz spielt natürlich auch eine große Rolle – es dürfen nur Volljährige auf der Seite am Glücksspiel teilnehmen.

Was für eine funktionierende und anerkannte Internet-Spielbank ebenfalls wichtig ist, das ist ein betrugssicherer RNG (Random Number Generator). Dieser Zufallsgenerator wird von unabhängigen Stellen geprüft. Damit wird sichergestellt, dass weder die Betreiber der Spieleseite noch die Nutzer die zum Einsatz kommenden Algorithmen ausnutzen können, um zu betrügen. Das Spiel ist also für alle Seiten fair und es wird auch über Gewinnchancen und Hausvorteile aufgeklärt. Nicht zuletzt kommen auch alle auf ihre Kosten, die gar nicht um echte Franken spielen wollen. Denn die Swiss Casino Erfahrung kann auch gratis erfolgen, indem an den Automatenspielen statt Echtgeld einfach virtuelles Spielgeld genutzt wird.

Swiss Casinos: Keine Abzocke bei Service und Support

Gibt es in der Spielhalle oder im Kasino ein Problem, dann steht einem immer Personal zur Seite, das helfen kann. Im Online Casino der Schweiz muss das natürlich auch so sein. Deshalb wird bei Swiss Casinos viel Wert auf Service und Support gelegt. Auf der oben verlinkten Seite mit Test- und Erfahrungsberichten ist z. B. zu lesen, dass Hilfe an allen Tagen im Jahr digital angefragt werden kann. Das geht sowohl per E-Mail als auch direkt auf der Spieleseite über eine Chat-Funktion. Dort kommt die Antwort bereits innerhalb weniger Sekunden, selten muss mehr als eine Minute gewartet werden. Wer das Problem lieber am Telefon lösen will, kann auch dieses tun.

Außerdem bieten die Swiss Casinos den Erfahrungen der oben gezeigten Testseite nach auch ein gutes FAQ. Die Abkürzung steht für Frequently Asked Questions, also häufig gestellte Fragen. Kleinere Probleme, die man selbst lösen kann, werden dort aufgelistet. Fragen zu einzelnen Funktionen und Anwendungen sind dort mit einer ausführlichen und hilfreichen Antwort versehen. Mit diesem Gesamtangebot wird also eine Menge Hilfe angeboten, und das nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Französisch, Italienisch und Englisch. Die Swiss Casino Erfahrung zeigt also: bei Schweizer Online Casinos handelt es sich nicht um Abzocke, sondern um wohl durchdachte Glücksspielangebote, die seriös sind.

Fazit: Ein Gewinn für Spiel, Spaß und Konto

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Erfahrungen mit dem Swiss Casinos-Angebot positiv ausfallen und Spieler nicht allein gelassen werden. Wer um echtes Geld spielen und damit auch Echtgeld-Gewinne einfahren möchte, kommt auf jeden Fall auf seine Kosten. Wer gratis spielen will, für den gibt es ebenfalls eine große Spieleauswahl. Betrug oder Abzocke wurde nicht gefunden.

Was Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz sehen sollten

Es gibt viele wunderbare Reiseziele in der Schweiz, und einige davon befinden sich innerhalb der Stadt und des Kantons Genf. Zu diesen Städten gehören einige der schönsten Orte, wie Seen, Berge, Seen, Flüsse usw. Die Schweiz ist auch für ihre große Geschichte bekannt, und diese ist an vielen Orten zu finden.

Die Schweiz stadt und Kanton, sondern sie ist auch voller Geschichte und Kultur. In den verschiedenen Städten und Kantonen der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Orten zu entdecken.

Man kann damit beginnen, in ihrem Reisebüro oder Reiseführer oder sogar im Internet nachzuschlagen. So erhält man eine gute Vorstellung davon, wohin man gehen und was man tun sollte, während man sich in diesem schönen Land aufhält. Wenn man z.B. den Genfer See besuchen würde, würde man sich vergewissern wollen, dass man eine Unterkunft in der Nähe dieses Ortes hat. Es ist auch ratsam, an solchen Orten einen Führer zu haben.

Eine Reise in die Schweiz kann ein ziemliches Abenteuer sein. Die Stadt und der Kanton Genf sind voller wunderschöner Orte, und es ist einem vielleicht gar nicht bewusst, was für eine Herausforderung es sein kann, all die schönen Landschaften zu sehen. Die meisten Touristen, die diese Orte besuchen, werden in Hotels übernachten und werden höchstwahrscheinlich in Bed-and-Breakfast-Unterkünften übernachten wollen.

Die meisten Besucher werden zwei oder drei kurze Pausen einlegen, während sie sich in dieser Region aufhalten. Die langen Pausen können von mehreren Tagen bis zu einer Woche oder mehr reichen. Es gibt viele Orte, die ein Reisender während seines Aufenthalts in der Schweiz besuchen kann.

Wenn man viele historische und kulturelle Gebäude sehen möchte, gibt es viele Gründe, in die Schweiz zu reisen. Es gibt so viele Orte, die man besuchen kann, und es ist ziemlich leicht, sich zu verirren. Wenn man jedoch eine Tour durch dieses Land macht, kann man einen Einblick in die Geschichte und das Erbe dieser Orte gewinnen.

Es gibt viele Hotels in der Schweiz, die einem mit einem Hotelaufenthalt in der Schweiz helfen können. Man kann auch einen guten Service erhalten und eine tolle Zeit haben, während man in einem dieser Hotels übernachtet. Ein Hotelaufenthalt in der Schweiz kann recht erschwinglich sein und einem für einen kleinen Preis einen wunderbaren Urlaub bieten.

Ob man für einen kurzen Aufenthalt oder eine lange Reise reist, es gibt eine Reihe von Optionen, die Reisenden in der Schweiz zur Verfügung stehen. Es gibt viele wunderbare Orte in dieser Region der Welt zu sehen, und man kann über die malerische Landschaft dieser Gebiete erstaunt sein. Sie sind auch voll von Aktivitäten, die einen Reisenden mehrere Tage lang beschäftigen werden.

Wen wählen – Kommunal- oder Nationalwahlen?

Den meisten von uns ist wahrscheinlich klar, dass es zwei Arten von Abstimmungen gibt: lokale und nationale Abstimmungen. Vielleicht ist uns jedoch nicht klar, dass es auch zwei Arten der Stimmabgabe gibt. Die erste Methode erfolgt über unseren Computer und die zweite von Hand. Die Verwendung einer dieser beiden Methoden hat viele Vorteile, die im Folgenden erörtert werden.

Ein Computersystem und die erste Methode können es dem Wähler ermöglichen, seine Stimme zu ändern, wann immer er möchte. Wenn uns ein Kandidat nicht gefällt, können wir unsere Stimme leicht ändern. Diese Option ist sehr bequem und einfach.

Die zweite Methode ist einfacher, wen soll man wählen einfach den Stimmzettel auf Papier ausfüllen kann, den ihm der Sachbearbeiter für eine Kommunalwahl vorlegt. Der Wähler nimmt den Stimmzettel einfach aus der Maschine und kann dann sofort darüber abstimmen. Viele Menschen mögen diese Methode nicht, weil sie befürchten, dass sie ihre Privatsphäre verlieren könnten. Dies hindert sie auch daran, sicherzustellen, dass ihre Stimme genau gezählt wurde.

Die dritte Möglichkeit der Stimmabgabe ist die manuelle Methode der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl. Alles, was der Wähler tun muss, ist die Wählerinformationsseite auf der Website zu überprüfen, und dann tippt er oder sie die Zahl ein, die dem Kandidaten entspricht. Sie brauchen sich keine Sorgen über den Verlust der Privatsphäre zu machen oder sicherzustellen, dass Ihre Stimme genau gezählt wurde.

Beide Optionen sind bequem und sowohl für Kommunalwahlen als auch für nationale Wahlen gleich. Wenn wir jedoch bei Kommunalwahlen mit dem Computer abstimmen, sind wir auf die Anzahl der Wahlmöglichkeiten beschränkt, die wir haben, und wenn wir die Option der handgezählten Stimmzettel verwenden, können wir nur für einen Kandidaten stimmen.

Der Hauptvorteil der Verwendung eines Computersystems und der lokalen Methode der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl ist die Bequemlichkeit. Wir müssen uns nicht die Mühe machen, zu den Urnen zu gehen, um den Stimmzettel zu bekommen. Durch den Einsatz des Computersystems können wir viel Zeit und Frustration einsparen, weil wir alles tun können, indem wir uns einfach am Computer anmelden.

Der zweite Vorteil der Nutzung des Computersystems für eine Kommunalwahl ist Zeit. Der Sachbearbeiter oder Wahlhelfer muss nicht mehr den Überblick über die Stimmzettel behalten oder zum Wahllokal hin- und herfahren, um sicherzustellen, dass alle Stimmzettel ausgedruckt und ausgezählt worden sind. Ein Wähler braucht sich nur auf der Website anzumelden und seine persönlichen Daten einzugeben, dann kann er mit der Wahl beginnen.

Ein weiterer Vorteil der Verwendung des Computers für eine Kommunalwahl besteht darin, dass ein Wähler in der Regel den computerausgedruckten Stimmzettel, den er erhält, doppelt überprüfen kann. Das liegt daran, dass ein Computer nur die Stimmzettel ausdruckt, die der Wähler angegeben hat.

Unterstutzer Namensliste

Name/PatronatskomiteeVornameBeruf/Funktion/polit.FunktionOrtParteiKanton
AeschimannMarioGrossratReinachEVPAG
FurstLisaGrossrätinLengnauSPAG
AmselPeterInformatiker, Dr.-Ing, selbständigAlvaschein GR
BächiDamaris C.Vorstand SVP Sektion SeenWinterthur-SeenSVPZH
BänningerBenjaminPublizistStettfurt TG
BeckerJohannaPublizistinStettfurt TG
BaumannAlexanderdipl. Arch. SIA/ETHGais AR
BaumerJean-MaxProf. em HSGArbon TG
KohlerBeatriceGrossrätinSchafisheimSPAG
BecoMichaelUnternehmer FAM ZeltweltDiessenhofen TG
BrandtHeinzKaufmann, selbständigFrauenfeld TG

Was will die Iniziative

Die Gegner der «Abzocker-Initiative» haben in Bern ihren Abstimmungskampf lanciert. Das hauptsächlich von FDP, CVP, GLP und BDP getragene Nein-Komitee preist den indirekten Gegenvorschlag als besseres und wirksameres Mittel gegen Abzocker.

Aus Sicht der Allianz der Mitte-Rechts-Parteien wäre ein Ja zur Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» ein Eigentor für die Schweiz. Die Initiative würde eine einschränkende Regulierung installieren, die weltweit beispiellos wäre, hielt das Nein-Komitee am Montag in Bern fest.

Zwar stelle die Initiative die richtigen Fragen zu Lohnexzessen, räumte BDP-Präsident Martin Landolt laut Redetext ein. Doch sie gebe die falschen Antworten. Als richtiges Rezept stellen die Gegner den Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe dar, der überbordende Löhne verhindern könne, aber wirtschaftsverträglich sei.

Begriff «Abzocker» vermeiden

Das Wort «Abzocker-Initiative» versuchen die Gegner möglichst zu vermeiden und bringen das Volksbegehren stattdessen mit seinem Urheber in Verbindung: dem parteilosen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Der Kampagnen-Slogan heisst denn auch «Nein zur Minder-Initiative» Die Nein-Kampagne steht unter der Führung der BDP.

Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Die Eidgenössische Volksinitiative gegen Raubüberfall (auch “Abzocker-Initiative” oder “Minder-Initiative” genannt) ist eine Schweizer Volksinitiative, die 2005 von Thomas Minder, der inzwischen in den Ständerat des Kantons Schaffhausen gewählt wurde, ins Leben gerufen wurde. Die Initiative war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundene Vergütung einzelner Manager in Schweizer Grossunternehmen und Banken. Einer der Hauptauslöser war die Gründung der Swissair im Jahr 2001. Während der damalige Chef der Swissair, Mario Corti, fünf Jahresgehälter im Voraus erhielt, blieb Minder (zumindest anfangs) bei seinen unbezahlten Rechnungen als Kosmetiklieferant hängen. 1] Die Initiative wurde am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt und mit einer Mehrheit von 67,9 Prozent angenommen. Dies war die dritthöchste Zustimmungsrate für die Schweizer Volksinitiative.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erlebten viele der großen Unternehmen der Welt, was weithin als überhöhte Vergütung und Abfindungen für Führungskräfte empfunden wurde, während ihre Unternehmen in einigen Fällen Verluste hinnehmen mussten. Im Jahr 2005 lancierte der Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder eine eidgenössische Volksinitiative “gegen Plünderung”, die er schliesslich am 26. Februar 2008 mit 118’583 beglaubigten Unterschriften überreichte.

Es folgte eine mehrjährige Diskussion im Parlament, das schliesslich beschloss, diese Initiative nicht zu empfehlen, und im März 2012 beschloss, einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Gesetzesartikels zu unterbreiten, der automatisch in Kraft treten würde, wenn niemand das Referendum ergriffen hätte und die Volksinitiative abgelehnt worden wäre. Es sah vor, dass in börsennotierten Unternehmen der Verwaltungsrat eine Regelung zur Vergütung erlassen muss, die von den Aktionären zu genehmigen ist. Die jährliche Vergütung muss im Vergütungsbericht offengelegt werden. Hinsichtlich der Entschädigung für unangemessene Vergütungen ging der Gegenvorschlag über den Rahmen der Initiative hinaus. Nach Ansicht der Initiatoren erfüllte dieser Artikel des Gesetzes, den sie den “zahnlosen Papiertiger” nennen, wesentliche Anforderungen nicht. Somit wären überhöhte Abfindungen weiterhin möglich, und das Stimmrecht im Verwaltungsrat und in der Verwahrstelle wäre nicht verboten. Die Pensionskassen sind weiterhin nicht verpflichtet, ihre Versicherten an den Generalversammlungen zu vertreten. Ein indirekter Gegenvorschlag würde erst nach Ablauf der Referendumsfrist und, im Falle eines Referendums, nach der entsprechenden Abstimmung in Kraft treten. Darüber hinaus würde sie staatlichen Unternehmen eine zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen einräumen.

Minder verzichtete auf die Initiative. Er wurde daher am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt. Im Falle ihrer Annahme wird die Initiative spätestens am 3. März 2014 in Kraft treten, da sie den Bundesrat verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Übergangsbeschluss zu erlassen.

Während dem Initiativkomitee während der Abstimmungskampagne rund 200’000 Franken zur Verfügung standen, investierten die Gegner der Initiative, vor allem der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, acht Millionen Franken. Trotz dieses Ungleichgewichts zeigten Umfragen Anfang Februar, dass 64% der Wahlberechtigten die Initiative unterstützten (bei 27% Gegenstimmen). [8] Die Kommentatoren erwarteten eine weiterhin wachsende Unterstützung für die Initiative, nachdem zwei Wochen vor der Abstimmung bekannt gegeben wurde, dass der scheidende Präsident von Novartis, Daniel Vasella, 12 Millionen Franken pro Jahr für eine nichtwettbewerbliche Beratungsklausel in Höhe von insgesamt maximal 72 Millionen Franken über sechs Jahre erhalten hatte.