ab in den urlaub betrug: Online-Urlaubsbuchungen sind eine Masche.

Online-Reisebüros bieten billige Reisen an. Die Anziehungskraft von Sonderangeboten oder sogar “Preisnachlässen” nimmt zu. Hinter echten Angeboten verbergen sich oft regelrechte Abzocke und eine Menge Schwierigkeiten.

Das sind: Ab in den Urlaub, Flüge.de, Travel24, Urlaubstours. Auf ihnen suchen immer mehr Menschen nach einem tollen und günstigen Urlaub. “Top-Angebote”, “Top-Schnäppchen”, “günstig reisen” – im Paket oder individuell. Die Online-Urlaubsbuchung liegt voll im Trend. Im Jahr 2006 buchten 17% der Menschen online, heute sind es 43%. Tourismusexperten erwarten, dass die meisten Reisen in Kürze online gebucht werden.

Siehe hier für weitere Artikel:

https://abzockerinitiativeja.ch/strafe-bei-betrug-ohne-vorstrafen-gewerbsmasiger-betrug-%C2%A7-148-des-strafgesetzbuchs/

Wenig Informationen, versteckte Kosten

Doch Verbraucherschützer und Anwälte sind besorgt. Viele angebliche Rabatte kommen die Kunden teuer zu stehen. Viele Online-Buchungsseiten haben Probleme mit Buchungen.

Die mangelnde Transparenz und die überhöhten Preise sind unsere Hauptsorgen. Verbraucherzentrale Bayern

Ungerechtfertigte Stornierung von Buchungen

Wer diese Zuschläge beanstandet und die Buchung stornieren will, hat es schwer. In der Regel liegt bereits eine Buchungsbestätigung im Briefkasten. Für die Anwälte des VerbraucherService Bayern ist dieses Vorgehen inakzeptabel.

“Wir raten jetzt zu ‘Ab in den Urlaub’. Die Öffentlichkeit wird getäuscht. Und viele sind schon gefallen.” Jochen Weisser, VerbraucherService Bayern Jochen Weisser verteidigt Internet Bücher und berät sie.

ab in den urlaub.de : Falsch gebuchte Reise Gebucht

Wenn Sie das falsche Hotel oder den falschen Flug zum falschen Termin buchen, haben Sie einen rechtlichen “Erklärungsfehler” begangen. Offensichtlich (der Urlaub, den Sie aus Versehen gebucht haben) und subjektiv (die Reise, die Sie wirklich wollten) sind zwei verschiedene Dinge. Dann gibt es noch die versehentliche Falsche Auswahl (ähnlich wie bei einem Tippfehler oder einer Verschreibung).

Das kann passieren, wenn Sie auf der Website des Reiseportals bereits einen Flug oder ein Hotel ausgewählt haben, sich aber kurz vor dem Kauf versehentlich mit der Maus bewegen. Bei der Buchung über ein Smartphone kann man sich leicht vertippen.

In diesem Fall sollten Sie das Online-Reisebüro oder den Reiseveranstalter informieren und die Buchung stornieren. Beschreiben Sie, wie Sie sich geirrt haben und warum Sie den Urlaub nicht gebucht hätten, wenn Sie früher davon gewusst hätten. Aus Ihrer Beschreibung sollte hervorgehen, was Sie buchen wollten und wie es dazu kam.

Die Buchung ist ungültig, sobald der Reiseveranstalter die Anfechtung erhält. Der Reiseveranstalter kann daher nur die Erstattung unnötiger Ausgaben verlangen, wie Papier, Druck, Versand und eventuell Bearbeitungszeit. Den Reisepreis oder entgangenen Gewinn gutschein kann der Reiseveranstalter nicht als Schadenersatz verlangen.

Beispiel für einen Rechnungseinwand bei einer fehlerhaften Reisebuchung Um gegen eine Rechnung zu protestieren, die Sie aufgrund einer fehlerhaften Reisebuchung erhalten haben, verwenden Sie die folgende Beispielformulierung und fügen sie in den Musterbrief ein:

ab in den urlaub betrug: Von Thomas Hollweck

Es kann schnell und ungewollt zu einem falsch geplanten Urlaub kommen. Zum Beispiel kann der Kunde eine Buchungsbestätigung erhalten, ohne zu merken, dass die Buchung endgültig ist. Oder der Gesamtpreis der Reise ändert sich unerwartet, nachdem die Buchung erfolgt ist. Selbst wenn ein Kunde eine Buchung innerhalb weniger Minuten storniert und die Reise noch Monate entfernt ist, können hohe Stornogebühren anfallen.

Unter diesen Umständen fragt sich der Kunde, wie er eine unerwünschte Reise, ein Hotel oder ein Urlaubspaket stornieren kann. In diesem Ratgeber von Hollweck Law erfahren Sie, was zu tun ist, wenn die Buchung fehlerhaft ist. Mit dem Musterbrief am Ende des Ratgebers können Sie sich gegen die Rechnung oder Mahnung des Reiseunternehmens beschweren.

Urlaubsbuchungen im Internet sind Betrug.

Online-Reisebüros bieten billige Reisen an. Die Verlockung von Sonderangeboten oder sogar “Preisnachlässen” nimmt zu. Hinter echten Angeboten können sich regelrechte Abzocke und eine Menge Schwierigkeiten verbergen.

Sie sind: Ab in den Urlaub, Flüge.de, Travel24, Urlaubstours. Auf ihnen suchen immer mehr Menschen nach einem tollen und günstigen Urlaub. “Top-Angebote”, “Top-Schnäppchen”, “günstig reisen” – im Paket oder individuell. Die Online-Urlaubsbuchung liegt voll im Trend. Im Jahr 2006 buchten 17% der Menschen online, heute sind es 43%. Tourismusexperten erwarten, dass die meisten Reisen in Kürze online gebucht werden.

Einige Unternehmen legen alle Kosten offen.

Das Leipziger Unternehmen, das hinter “ab-in-den-urlaub.de” steht, ist Eigentümer von “fluege.de” und “travel24”. Das Unternehmen bestreitet die Vorwürfe und behauptet, alle Kosten offenzulegen. Verbraucherschützer und viele Anwälte sind da anderer Meinung. Das Unternehmen ist gerade in Konkurs gegangen. Der Verkauf von Online-Reisebüros geht jedoch weiter.

Die BR-Studie hat viele weitere Probleme bei Online-Reisebuchungen festgestellt. Kunden beschweren sich über “versteckte Gebühren”, nicht anrechenbare Coupons, überhöhte Anzahlungen, überhöhte Stornogebühren und schwer erreichbare Anbieter.

Manuela Vogg, Reiserechtler aus Augsburg:

Lesen Sie das Kleingedruckte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau.

Buchen Sie nicht überstürzt.

Achten Sie auf Preiserhöhungen während der Buchung.

Prüfen Sie alle Reisedaten wie Datum, Flughafen, Abflugzeiten, gebuchte Unterkunft etc. am Ende des Buchungsvorgangs noch einmal.

Machen Sie ein Foto oder einen Screenshot des Buchungs Angebots und der Preisaufschlüsselung als Beweis.

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Zwei Jahre Recherche

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einem Unternehmen vor, Kunden im Nachhinein “herunter gebucht” zu haben.

Das bedeutet, dass einem Verbraucher ein Flugpreis angezeigt wird, den er möglicherweise gar nicht bezahlt. Zahlt der Kunde, wird der Fluggesellschaft mit dieser Methode ein niedrigerer Preis vorgegaukelt. Den Unterschied hält die Skandal Firma aus Leipzig, zu der auch Michael Ballack gehört.

Auf Anfrage teilte die Firma mit, dass es nicht möglich sei, “solch komplizierte Anfragen in wenigen Stunden zu bearbeiten.”

Ob es sich um einen Betrug handelt, ist noch nicht bekannt. Nach zwei Jahren Ermittlungen und zwei Razzien in den Geschäftsräumen der Firma war niemand überrascht. Auf der Facebook-Seite des Unternehmens gibt es nur wenige positive Kommentare. Stattdessen glauben viele beschwerden von Verbraucher, dass sie auf verschiedene Weise betrogen worden sind.

Teure Abo-Falle; bewertung

Beim Kauf des “Annual Travel Protection Premium” wird ein Jahresvertrag abgeschlossen. Im Eifer des Gefechts kann der Kunde diese wichtige Information leicht vergessen. 

Der BD24-Versicherungstarif beinhaltet eine Reiserücktritts- und eine Reiseabbruchversicherung, die beide mit einem Selbstbehalt von 20 % pro Versicherungsfall versehen sind. Für die Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist ein Selbstbehalt von 100 Euro pro Versicherungsfall vorgesehen. Außerhalb von Reisebuchungsportalen werden fragen/antworten Verbraucher nur selten mit unangenehmen Vertragsbedingungen konfrontiert. Wenn Sie Ihren BD24-Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, verlängert er sich automatisch. 

Außerdem verdoppelt sich die Reiseversicherung ab dem zweiten Jahr fast. So zahlen zum Beispiel Personen bis 64 Jahre im ersten Jahr 19 Euro, im Folgejahr aber mindestens 39 Euro. Familien zum Beispiel zahlen im zweiten Jahr bis zu 339 Euro, wenn sie den Vertrag nicht rechtzeitig kündigen.

Guter Versicherungsschutz-bewertungen

Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest sagen, dass der Versicherungsschutz bei BD24 gar nicht so schlecht ist. Aber darum geht es ja auch nicht. Wer eine Urlaubsbuchung Seite besucht, will eine Reise planen und keine Reiseversicherung abschließen. Dass es sich um eine Jahresversicherung handelt, die sich automatisch verlängert, wird durch das aggressive Marketing fder BD24-Versicherung überdeckt.

BD24 bedient die Verbraucher.

Aber zumindest reagiert BD24 auf die Sorgen der Kunden und Verbraucher. Die Versicherung weist nun auf die Verlängerungs- und Kündigungsbedingungen des Vertrages hin. Außerdem benachrichtigt die BD24 ihre Kunden nun fünf Wochen vor dem Verlängerungsdatum per E-Mail, dass ihr Versicherungsvertrag demnächst verlängert wird. Die Kunden können bei Bedarf noch rechtzeitig kündigen. Kunden sollten regelmäßig ihr E-Mail-Postfach und ihren Spam-Ordner überprüfen. Wer den Vertrag nicht behalten will, muss nach Erhalt der E-Mail des Versicherers umgehend handeln.

Nicht genutzte Reisepläne

Immer wieder kommen Kunden zu mir, die sich nur auf einer Internet-Reiseseite umsehen wollten. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung, auch wenn sie nicht auf die Option “Jetzt buchen” geklickt haben. Irgendetwas ist schief gelaufen; in der Regel eine technische Panne auf der Website des Reiseportals.

Eine Reise- oder Flugbuchung ist nur dann verbindlich, wenn beide Parteien, der Kunde und der Reiseanbieter, ihr zugestimmt haben. Dies erfordert drei Schritte: Erstens muss das Online-Reiseportal Ihnen ein konkretes Reiseangebot unterbreiten. Dieses Angebot wird über eine eindeutig gekennzeichnete Schaltfläche gebucht. Anschließend bestätigt der Internet-Reiseanbieter Ihre Reisebuchung. Erst mit dieser Bestätigung durch den Reiseveranstalter kommt ein Reisevertrag zustande.

Wie kann ich eine unerwünschte Online-Reisebuchung rechtmäßig stornieren?

Wenn Sie nicht wussten, dass ein Reisevertrag zustande gekommen ist, z. B. weil Sie nicht über die verbindliche Buchung informiert wurden, können Sie dies gegenüber dem Reiseportal anfechten. Dies ist Ihr wichtigster rechtlicher Einwand als Verbraucher. Niemand kann Sie ohne einen rechtsgültigen Vertrag zur Zahlung zwingen.

Wenn Sie eine verbindliche Buchung nicht nachweisen können, müssen Sie die Internet-Reiseseite oder den Reiseveranstalter auffordern, einen Nachweis für die behauptete vertragliche Buchung vorzulegen.

Ein Reiseveranstalter kann in der Regel nicht beweisen, dass der Vertrag unterzeichnet wurde, wenn es sich um eine eilige und zufällige Online-Buchung handelt. Er verfügt weder über Ihre Unterschrift noch über eine telefonische Aufzeichnung der Reisebuchung, und er kann die Reisebuchung nicht anhand der Internet-Buchungsseite überprüfen, da diese nicht funktioniert hat.

Wenn Sie den Reiseveranstalter um einen Vertragsnachweis bitten und er diesen nicht vorlegen kann, sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet, da kein Vertrag zustande gekommen ist. Der Reiseveranstalter, nicht Sie, muss nachweisen, dass der Vertrag unterzeichnet wurde.

Unerwünschte Reisebuchungen Rechnung Einspruchstext Um gegen eine unerwünschte Frühbuchung zu protestieren, nehmen Sie den unten stehenden Beispieltext und fügen ihn in den Musterbrief ein:

“Obwohl ich keine rechtsverbindliche Reisevereinbarung getroffen habe, haben Sie mir eine Rechnung gestellt. Ich wollte mich auf einer Online-Reisebuchungsseite über die verschiedenen Angebote informieren, aber keine Reise buchen. Ich habe Sie also nicht gebeten, eine Buchung vorzunehmen. Ich bestreite dies ausdrücklich. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie das Bestehen eines möglichen Reisevertrags nachweisen müssen. Wer sich auf einen Vertrag beruft, muss diesen auch nachweisen können. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich Ihre Behauptung bestreite, da ich die von Ihnen behauptete Reise nicht vermitteln wollte.”