Betrug – aufstieg und fall eines hochstaplers: Vereinheitlichung und Zweck des Gesetzes

Seit der letzten Änderung am 1. Juli 2017 lautet der Tatbestand des Betrugs wie folgt: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Siehe hier für weitere Artikel:

https://abzockerinitiativeja.ch/ab-in-den-urlaub-betrug-online-urlaubsbuchungen-sind-eine-masche/

Der Versuch wird strafrechtlich verfolgt.

In besonders schweren Fällen kann die Strafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren Gefängnis reichen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter: 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur Fortsetzung von Urkundenfälschungen oder -betrügereien zusammengeschlossen hat; 2. einen Vermögensverlust in großem Umfang verursacht oder in der Absicht handelt, durch fortgesetzte Begehung von Betrügereien eine große Zahl von Personen in die Gefahr des Vermögensverlustes zu bringen; 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt; 4. seine Autorität oder Stellung als Gastwirt missbraucht.

Die §§ 243 Abs. 2, 247 und 248a sind in vollem Umfang anzuwenden.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer gewerbsmäßigen Betrug als Mitglied einer Bande begeht, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 gebildet hat.

(6) Das Gericht ist befugt, eine Verhaltensüberwachung anordnen (§ 68 Abs. 1).

Aufgrund des Strafrahmens nach Absatz 1, der Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, ist der Betrug eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dies gilt auch für die in Absatz 3 beschriebenen schwereren Fälle. In den in Absatz 5 beschriebenen Fällen handelt es sich jedoch um ein Verbrechen, das mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet wird. Betrug ist eine Straftat, die zur Sicherung des Eigentums begangen wird.

Verstärktes Bewusstsein für Betrug

Die alten Rechtssysteme des Mittelalters kannten den Begriff des Betrugs, wie er im modernen deutschen Recht definiert wird, nicht. Handlungen, die heute als Betrug eingestuft werden, wurden früher als andere Arten von Straftaten eingestuft, z. B. Unterschlagung und Fälschung. Die Beschädigung des Eigentums einer anderen Person kann bereits nach damaligem Zivilrecht ordnungsgemäß bezahlt werden.

Im Jahr 1794 enthielt das preußische Allgemeine Landrecht einen Betrugstatbestand. Nach § 1256 Absatz 2 dieses Gesetzes ist Betrug definiert als das Herbeiführen eines Irrtums, der die Rechte einer anderen Person beeinträchtigt. Im Gegensatz zum geltenden StGB wurde in dieser Norm das Eigentum nicht ausdrücklich erwähnt. Das Gleiche gilt für den Straftatbestand des Betrugs im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813.

Dagegen war das betrügerische Verhalten im preußischen Strafgesetzbuch von 1851 ein Vermögensdelikt. Diese Norm wurde von der Betrugs Norm des französischen Code pénal von 1810 (escroquerie) abgeleitet. Nach dieser Definition begeht Betrug, wer das Vermögen eines anderen in der Absicht schädigt, durch falsche Angaben oder durch Verdrehung oder Verheimlichung wahrer Tatsachen einen Vorteil zu erlangen. Die Umwandlung des Betrugs in ein reines Vermögensdelikt wird damit begründet, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zuge der Aufklärung verändert haben und neue Arten von Vermögensdelikten entstanden sind.

Entwicklung des deutschen Betrugsstrafrechts

Nach geringfügigen Änderungen wurde das preußische Betrugsstrafrecht 1870 in das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes und zwei Jahre später vollständig in das StGB der Kaiserzeit übernommen. Der Gesetzgeber erließ jedoch zahlreiche Betrugsdelikte, um den Anstieg der Wirtschaftskriminalität in der Gründerzeit zu bekämpfen. Dazu gehören unter anderem die Bilanzfälschung nach dem Handelsgesetzbuch und die betrügerische Gründung von Kapitalgesellschaften nach dem Aktiengesetz. Am 1. Oktober 1933 min wurde der Straftatbestand des Betrugs um einen besonders schweren Fall als Strafbestimmung ergänzt, was zu einem höheren Strafrahmen als in der Grundfassung führte. Dies wurde durch zahlreiche Regelbeispiele belegt. Dabei handelt es sich um erschwerende Faktoren, die im Gegensatz zu den Qualifikationen nicht immer zu einer höheren Strafe führen. In einem typischen Fall schlägt das Gesetz dem Gericht lediglich vor, eine härtere Strafe zu verhängen, als es für einen einfachen Betrug angemessen wäre.

Der Gesetzgeber schlug vor, die Strafe zu erhöhen, wenn der Täter das öffentliche Wohl schädigte, einen erheblichen Schaden verursachte oder sich betrügerisch verhält. Mit Wirkung vom 1. 

Unterscheidung zwischen Diebstahl und Betrug

Werden Diebstahl und Betrug als verwirklichte Straftaten angesehen, wie dies bei Diebstahl von Waren aus einem Selbstbedienungsladen häufig der Fall ist, so wird der Unterschied zwischen beiden durch den Zweck des Geschädigten bestimmt. Entscheidend ist, ob das Verhalten darin besteht, dass der Gewahrsamsinhaber die Sache gegen den Willen des Opfers an sich nimmt, oder ob der Gewahrsamsinhaber das Opfer absichtlich dazu verleitet, die Sache aufzugeben. Wird das Opfer dazu verleitet, dem Gewahrsamswechsel zuzustimmen, liegt Betrug vor. Lässt das Opfer hingegen die Übertragung des Gewahrsams zu, ohne zu wissen, dass sie zu seinem Nachteil oder gar gegen seinen Willen erfolgt, liegt ein Diebstahl vor.

Das uneigennützige Ziel der Ordnung

Eine weitere Ausnahme von der reinen Vermögensverrechnung machen die Befürworter der ökonomischen Lehre bei einseitigen Leistungen des Opfers: Erwartet das Opfer keine Gegenleistung, etwa weil es Geld für einen guten Zweck spendet, liegt kein unbewusster Vermögensverlust vor, da dem Opfer bewusst ist, dass es keinen finanziellen Ausgleich erhält. Ein finanzieller Schaden ist somit ausgeschlossen. Befürworter des ökonomischen Eigentumsbegriffs erkennen jedoch die Möglichkeit eines finanziellen Schadens an, indem sie dem sozialen Zweck des Opfers einen Geldwert zuweisen, wenn dies die Hauptmotivation des Opfers für die Spende ist.

Dieses Argument gilt auch für die betrügerische Erlangung einer Subvention. Folglich kann es einen Betrug darstellen, wenn Subvention Vorteile durch Täuschung erlangt und in einer Weise verwendet werden, die mit dem Ziel der Subvention nicht vereinbar ist.

Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln;  grimme preis

Ein besonders schwerer Fall des Betrugs liegt in der Regel vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt. Eine Bande ist eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich bandenmäßig verabredet haben, um fortgesetzt Betrugs regie oder Urkundenfälschung Handlungen zu begehen. Führt der Täter die Tat unter Verstoß gegen die Banden Vereinbarung aus, verhält er sich wie ein Bandenmitglied.

Im Gegensatz zum bandenmäßigen Diebstahl muss der Täter die Tat nicht gemeinsam mit einem anderen Bandenmitglied begehen. Das Verhalten muss jedoch im Zusammenhang mit dem Andenpakt stehen. Dies kann daran liegen, dass die Vorteile der Einzeltat der Bande insgesamt zugute kommen sollen.

“Betrug” in der ARD: Kassensturz im Kindergarten

Bildbeschreibung einfügen Bastian, der Kindergarten Dieb, saß da und konnte nicht anders. Die scharfsinnige Dokumentation “Betrug” von SWR David Spaeth zeigt, wie ein gewiefter Betrüger wohlhabende Eltern in Schwabing hinters Licht führt. Es ist ein Lehrbuchfall für die Naivität der etablierten Kreise.

Verkaufen kann er immer noch. Er habe sich in ein Produktion Eikon Media verwandelt, sagt der Mann, der mit Vornamen Bastian heißt: Er trug eine Geldklammer, wurde häufig zum Essen eingeladen und kam in einem dicken Schlitten. Eindrücke, Eindrücke, und noch mehr Eindrücke. Trotz seines ballonseidenen Aussehens wurde der vermeintliche Neureiche von den Altreichen höflich belächelt, aber insgeheim verehrt. Man muss den Mut haben, das zu tun. Doch damit nicht genug der geschickten Selbstdarstellung. Wenn Bastian in dem Dokumentarfilm von David Spaeth, der einer der Betrogenen war, mit brutaler Ehrlichkeit und bedeutungsvollen Worten über seinen Erfolg als Hochstapler und seinen anschließenden Zusammenbruch spricht, ist er ebenfalls im Verkaufsmodus. Insgesamt nähert sich diese gewagte Farce dem Niveau von “Felix Krull”.

So sehr die Opfer des keineswegs Robinhood-artigen, sondern ganz und gar eigennützigen Betrugs als “Opfer” bezeichnet werden dürfen – wenn man Schwabings Vermögende, die durch ihre eigene Naivität um eine beträchtliche Geldsumme betrogen wurden, so sehr schütteln einige dieser Betrogenen heute den Kopf über die Amoralität des Hochstaplers: Niemand im Film bestreitet Bastians verdiente Bewunderung für seinen letztlich verheerenden Misserfolg, aber zweifellos genialen Trick. In der Tat scheint der Hochstapler die elterliche Gruppe, in die er sich zunächst eingeschlichen und dann eingepflanzt hat, bereichert zu haben. Einige elterninitiative der Befragten scheinen sich der Unterscheidung zwischen den Schichten, die hier deutlich wird und die Bastian ausdrücklich benennt, nicht bewusst zu sein. Reichtum ist bis zu einem gewissen Grad sowohl Fiktion als auch Realität.

Es fing ganz harmlos an. Um einen Platz in einem verträumten Münchner Elterninitiativ-Kindergarten für sein behindertes Kind zu bekommen, erfand der arbeitslose Bastian seine eigene Geschichte. Er war von Halle in den Norden gezogen, hatte Betriebswirtschaft studiert und betrieb eine Eventfirma. Mit ein wenig Zwang bekam er den Job des Finanzchefs im Kinderhaus, sah, dass der Etat über eine Viertelmillion Euro betrug, und fing an, selbst mitzuhelfen. Weil in Schwabing Geld im Überfluss vorhanden ist, hat niemand längere Zeit nachgefragt.

Basti- ein Trend der Neureichen

Dass “Basti” einen Hinterwäldler-Lebensstil mit teuren (Miet-)Sportwagen, Kaviar, Reisen und schließlich auch Prostituierten pflegte, wurde als neureicher Trend erkannt. Selbst Bastian als Elternteil macht keine Bemerkung über die hervorragende Leistung des integrierten Kindergartens. Es ist faszinierend zu beobachten, wo sich die Erinnerungen des Hochstaplers und seiner ehemaligen Freunde unterscheiden. 

Zum Beispiel bei der Bestimmung der Art des Verbrechens: War es ein vorsätzlicher oder ein zufälliger Diebstahl? Oder bei der Frage, ob er seine eigenen Kinder getäuscht hat. Dass einige der Eltern noch immer darüber weinen, wie knapp das Kinderheim vor der Schließung stand, hält der Betrüger (Bastian nennt ihn “Magier”) angesichts der finanziellen Situation für “latent überzogen”: “Einem von ihnen gehört die Hälfte der Münchner Freiheit.” Zu den Erzählungen beider Seiten hat Späth fast nichts beigetragen, vor allem keinen Wert. Lediglich ein paar schöne Zwischenbilder in Superzeitlupe wurden freigeschaltet. 

So kann der Besucher wählen, was er lesen möchte. Das Video ermutigt jedoch nicht zur Schadenfreude, da die gezeigten Eltern, obwohl nicht alle stinkreich sind, durchweg angenehm, bescheiden und hingebungsvoll wirken. Sie haben den Betrüger nach seinem Geständnis und seiner Rechtfertigung der Spielsucht sogar willkommen geheißen, sehr zu seiner Überraschung. Dennoch wurde Anzeige erstattet.