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Wen wählen – Kommunal- oder Nationalwahlen?

Den meisten von uns ist wahrscheinlich klar, dass es zwei Arten von Abstimmungen gibt: lokale und nationale Abstimmungen. Vielleicht ist uns jedoch nicht klar, dass es auch zwei Arten der Stimmabgabe gibt. Die erste Methode erfolgt über unseren Computer und die zweite von Hand. Die Verwendung einer dieser beiden Methoden hat viele Vorteile, die im Folgenden erörtert werden.

Ein Computersystem und die erste Methode können es dem Wähler ermöglichen, seine Stimme zu ändern, wann immer er möchte. Wenn uns ein Kandidat nicht gefällt, können wir unsere Stimme leicht ändern. Diese Option ist sehr bequem und einfach.

Die zweite Methode ist einfacher, wen soll man wählen einfach den Stimmzettel auf Papier ausfüllen kann, den ihm der Sachbearbeiter für eine Kommunalwahl vorlegt. Der Wähler nimmt den Stimmzettel einfach aus der Maschine und kann dann sofort darüber abstimmen. Viele Menschen mögen diese Methode nicht, weil sie befürchten, dass sie ihre Privatsphäre verlieren könnten. Dies hindert sie auch daran, sicherzustellen, dass ihre Stimme genau gezählt wurde.

Die dritte Möglichkeit der Stimmabgabe ist die manuelle Methode der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl. Alles, was der Wähler tun muss, ist die Wählerinformationsseite auf der Website zu überprüfen, und dann tippt er oder sie die Zahl ein, die dem Kandidaten entspricht. Sie brauchen sich keine Sorgen über den Verlust der Privatsphäre zu machen oder sicherzustellen, dass Ihre Stimme genau gezählt wurde.

Beide Optionen sind bequem und sowohl für Kommunalwahlen als auch für nationale Wahlen gleich. Wenn wir jedoch bei Kommunalwahlen mit dem Computer abstimmen, sind wir auf die Anzahl der Wahlmöglichkeiten beschränkt, die wir haben, und wenn wir die Option der handgezählten Stimmzettel verwenden, können wir nur für einen Kandidaten stimmen.

Der Hauptvorteil der Verwendung eines Computersystems und der lokalen Methode der Stimmabgabe bei einer Kommunalwahl ist die Bequemlichkeit. Wir müssen uns nicht die Mühe machen, zu den Urnen zu gehen, um den Stimmzettel zu bekommen. Durch den Einsatz des Computersystems können wir viel Zeit und Frustration einsparen, weil wir alles tun können, indem wir uns einfach am Computer anmelden.

Der zweite Vorteil der Nutzung des Computersystems für eine Kommunalwahl ist Zeit. Der Sachbearbeiter oder Wahlhelfer muss nicht mehr den Überblick über die Stimmzettel behalten oder zum Wahllokal hin- und herfahren, um sicherzustellen, dass alle Stimmzettel ausgedruckt und ausgezählt worden sind. Ein Wähler braucht sich nur auf der Website anzumelden und seine persönlichen Daten einzugeben, dann kann er mit der Wahl beginnen.

Ein weiterer Vorteil der Verwendung des Computers für eine Kommunalwahl besteht darin, dass ein Wähler in der Regel den computerausgedruckten Stimmzettel, den er erhält, doppelt überprüfen kann. Das liegt daran, dass ein Computer nur die Stimmzettel ausdruckt, die der Wähler angegeben hat.

Unterstutzer Namensliste

Name/PatronatskomiteeVornameBeruf/Funktion/polit.FunktionOrtParteiKanton
AeschimannMarioGrossratReinachEVPAG
FurstLisaGrossrätinLengnauSPAG
AmselPeterInformatiker, Dr.-Ing, selbständigAlvaschein GR
BächiDamaris C.Vorstand SVP Sektion SeenWinterthur-SeenSVPZH
BänningerBenjaminPublizistStettfurt TG
BeckerJohannaPublizistinStettfurt TG
BaumannAlexanderdipl. Arch. SIA/ETHGais AR
BaumerJean-MaxProf. em HSGArbon TG
KohlerBeatriceGrossrätinSchafisheimSPAG
BecoMichaelUnternehmer FAM ZeltweltDiessenhofen TG
BrandtHeinzKaufmann, selbständigFrauenfeld TG

Was will die Iniziative

Die Gegner der «Abzocker-Initiative» haben in Bern ihren Abstimmungskampf lanciert. Das hauptsächlich von FDP, CVP, GLP und BDP getragene Nein-Komitee preist den indirekten Gegenvorschlag als besseres und wirksameres Mittel gegen Abzocker.

Aus Sicht der Allianz der Mitte-Rechts-Parteien wäre ein Ja zur Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» ein Eigentor für die Schweiz. Die Initiative würde eine einschränkende Regulierung installieren, die weltweit beispiellos wäre, hielt das Nein-Komitee am Montag in Bern fest.

Zwar stelle die Initiative die richtigen Fragen zu Lohnexzessen, räumte BDP-Präsident Martin Landolt laut Redetext ein. Doch sie gebe die falschen Antworten. Als richtiges Rezept stellen die Gegner den Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe dar, der überbordende Löhne verhindern könne, aber wirtschaftsverträglich sei.

Begriff «Abzocker» vermeiden

Das Wort «Abzocker-Initiative» versuchen die Gegner möglichst zu vermeiden und bringen das Volksbegehren stattdessen mit seinem Urheber in Verbindung: dem parteilosen Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Der Kampagnen-Slogan heisst denn auch «Nein zur Minder-Initiative» Die Nein-Kampagne steht unter der Führung der BDP.

Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Die Eidgenössische Volksinitiative gegen Raubüberfall (auch “Abzocker-Initiative” oder “Minder-Initiative” genannt) ist eine Schweizer Volksinitiative, die 2005 von Thomas Minder, der inzwischen in den Ständerat des Kantons Schaffhausen gewählt wurde, ins Leben gerufen wurde. Die Initiative war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundene Vergütung einzelner Manager in Schweizer Grossunternehmen und Banken. Einer der Hauptauslöser war die Gründung der Swissair im Jahr 2001. Während der damalige Chef der Swissair, Mario Corti, fünf Jahresgehälter im Voraus erhielt, blieb Minder (zumindest anfangs) bei seinen unbezahlten Rechnungen als Kosmetiklieferant hängen. 1] Die Initiative wurde am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt und mit einer Mehrheit von 67,9 Prozent angenommen. Dies war die dritthöchste Zustimmungsrate für die Schweizer Volksinitiative.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erlebten viele der großen Unternehmen der Welt, was weithin als überhöhte Vergütung und Abfindungen für Führungskräfte empfunden wurde, während ihre Unternehmen in einigen Fällen Verluste hinnehmen mussten. Im Jahr 2005 lancierte der Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder eine eidgenössische Volksinitiative “gegen Plünderung”, die er schliesslich am 26. Februar 2008 mit 118’583 beglaubigten Unterschriften überreichte.

Es folgte eine mehrjährige Diskussion im Parlament, das schliesslich beschloss, diese Initiative nicht zu empfehlen, und im März 2012 beschloss, einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Gesetzesartikels zu unterbreiten, der automatisch in Kraft treten würde, wenn niemand das Referendum ergriffen hätte und die Volksinitiative abgelehnt worden wäre. Es sah vor, dass in börsennotierten Unternehmen der Verwaltungsrat eine Regelung zur Vergütung erlassen muss, die von den Aktionären zu genehmigen ist. Die jährliche Vergütung muss im Vergütungsbericht offengelegt werden. Hinsichtlich der Entschädigung für unangemessene Vergütungen ging der Gegenvorschlag über den Rahmen der Initiative hinaus. Nach Ansicht der Initiatoren erfüllte dieser Artikel des Gesetzes, den sie den “zahnlosen Papiertiger” nennen, wesentliche Anforderungen nicht. Somit wären überhöhte Abfindungen weiterhin möglich, und das Stimmrecht im Verwaltungsrat und in der Verwahrstelle wäre nicht verboten. Die Pensionskassen sind weiterhin nicht verpflichtet, ihre Versicherten an den Generalversammlungen zu vertreten. Ein indirekter Gegenvorschlag würde erst nach Ablauf der Referendumsfrist und, im Falle eines Referendums, nach der entsprechenden Abstimmung in Kraft treten. Darüber hinaus würde sie staatlichen Unternehmen eine zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen einräumen.

Minder verzichtete auf die Initiative. Er wurde daher am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt. Im Falle ihrer Annahme wird die Initiative spätestens am 3. März 2014 in Kraft treten, da sie den Bundesrat verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Übergangsbeschluss zu erlassen.

Während dem Initiativkomitee während der Abstimmungskampagne rund 200’000 Franken zur Verfügung standen, investierten die Gegner der Initiative, vor allem der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, acht Millionen Franken. Trotz dieses Ungleichgewichts zeigten Umfragen Anfang Februar, dass 64% der Wahlberechtigten die Initiative unterstützten (bei 27% Gegenstimmen). [8] Die Kommentatoren erwarteten eine weiterhin wachsende Unterstützung für die Initiative, nachdem zwei Wochen vor der Abstimmung bekannt gegeben wurde, dass der scheidende Präsident von Novartis, Daniel Vasella, 12 Millionen Franken pro Jahr für eine nichtwettbewerbliche Beratungsklausel in Höhe von insgesamt maximal 72 Millionen Franken über sechs Jahre erhalten hatte.