Deutscher inkasso dienst betrug: der Musterklage teilnehmen!

Inkassoforderungen von EOS? Jetzt an der Musterklage teilnehmen!  

Verbraucher:innen können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die EOS Investment GmbH anschließen. Das Bundesamt für anzeige wegen betrug im internet Justiz (BfJ) hat das Anmeldeformular online freigeschaltet.

https://abzockerinitiativeja.ch/anzeige-wegen-betrug-erstatten-wache-der-polizei-hessen/

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben.
  • Die Forderungen des Unternehmens sind nach Ansicht des vzbv künstlich hoch.

9 Tipps, wie Sie bei Inkasso-Forderungen richtig reagieren

  1. Überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie unbedingt sofort widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. So halten Sie einen Beweis in Händen. Begründen Sie in Ihrem Schreiben ausführlich, welche Einwände Sie haben.
  2. Schreiben Sie stets das Inkassounternehmen an und setzen Sie die Firma, mit der Sie den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben sollen, mit einer Kopie des Schreibens in Kenntnis.
  3. Wenn Sie von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie der unberechtigten Forderung bereits nach Erhalt der Rechnung widersprochen haben, verweisen Sie auf den Widerspruch, und lehnen Sie eine weitere Geltendmachung als zwecklos ab.
  4. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch keinen anteiligen Betrag. Denn das könnte als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Ebenso wenig sollten Sie eine vom Inkassounternehmen vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung “abzustottern”. Mit einer solchen Vereinbarung erkennen Sie die Forderungen an und verlieren die Möglichkeit, sie zu bestreiten. Sie müssten dann selbst eine eigentlich unbegründete Forderung bezahlen oder hätten es zumindest erheblich schwerer, wenn Sie dann doch nicht (mehr) zahlen wollten.
  5. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, heißt das nicht, dass Sie alle geltend gemachten Inkassokosten zahlen müssen. Überprüfen Sie die Kosten, bevor Sie zahlen. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten , welche Kosten angemessen sind.
  6. Kleinstraten lohnen sich oft nicht. Denn sie können die Kosten höher treiben. Inkassounternehmen berechnen oft so hohe Kosten, dass die Forderung trotz der Ratenzahlung immer höher wird.
  7. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
  8. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit Drohgebärden versucht man, Sie zur Zahlung zu bewegen. Auch hier gilt:
  9. Lassen Sie sich beraten , wenn Sie unsicher sind, ob die von den Inkassounternehmen beschriebenen Maßnahmen tatsächlich drohen.

Hintergrund: “Konzerninkasso” – Künstlich hohe Kosten durch Vetternwirtschaft 

Die EOS Investment GmbH übernimmt von verschiedenen Unternehmen offene Forderungen, wenn deren Kund:innen in Zahlungsverzug gekommen sind. Allerdings treibt die EOS Investment GmbH nicht selbst die Zahlungen ein, sie beauftragt ein Inkasso-Unternehmen, das demselben Konzern angehört: die EOS DID.

Wird ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet, fallen natürlich auch Inkassokosten an. Die üblichen Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro werden bei EOS zu Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro. Da die beiden EOS-Unternehmen demselben Konzern angehören, dürfen sie die Inkassokosten nach Ansicht des vzbv nicht fordern. Denn sie treiben die Kosten künstlich in die Höhe, indem sie sich gegenseitig beauftragen.

Deutscher inkasso dienst betrug 

“Die Inkassobüros ziehen Verbraucher:innen mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche. Ein Verbraucher meldete dem vzbv, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlangt. In welchem Ausmaß andere Verbraucher davon betroffen sind, können sie mit dem Klage-Check überprüfen und gleichzeitig ihre Unterlagen hochladen”, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Deutscher inkasso dienst betrug: Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen

Erfahren Sie jetzt, welche Kosten bei einem Inkassoverfahren auf Sie zukommen und wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie haben eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten? Dann überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie sofort widersprechen.
  • Auch wenn die Forderung berechtigt ist, sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen. Nicht immer ist die Höhe der Inkassokosten angemessen.
  • Häufig drohen die Unternehmen mit Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen.

Deutscher inkasso dienst betrug: Bei unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen  

Es kann sein, dass sich zwar die Firma als seriös herausstellt, aber die Forderung unberechtigt ist – etwa weil Sie den Betrag bereits überwiesen haben oder ein Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen ist. Das kann passieren, wenn Sie am Telefon an der falschen Stelle “ja” gesagt oder im Internet an der falschen Stelle geklickt haben. In diesem Fall sollten Sie gegenüber dem angeblichen Gläubiger der Forderung schriftlich widersprechen: Schicken Sie ihm einen Brief, und erklären Sie, warum die Forderungen unrechtmäßig sind. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

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Abo-Fallen: Post von unseriösen Inkassobüros oder Rechtsanwälten  

Die meisten Privatleute haben nie in ihrem Leben persönlich etwas mit einem Gericht zu tun. Und nur sehr selten kommt es vor, dass sie eine Mahnung erhalten. Deshalb reagieren die meisten schockiert und verängstigt auf Mahnschreiben, in denen Inkassobüros drastische Zwangsmaßnahmen bis hin zur Lohnpfändung ankündigen.

Ein Übriges bewirkt die Androhung einer Kostenlawine, die einen anfangs eher geringen Geldbetrag ins vermeintlich Unermessliche anwachsen lässt. Zutiefst verunsichert und eingeschüchtert werden Forderungen daher selbst dann noch beglichen, wenn sie als unberechtigt angesehen werden.

Diesen Umstand machen sich zwielichtige Anbieter zunutze, um rechtlich höchst zweifelhafte oder gar haltlose Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen. Durch die Einschaltung von Inkassounternehmen – oder gelegentlich auch Rechtsanwälten – wird massiver Druck auf die Opfer ausgeübt, um aus der Ratlosigkeit oder Verzweiflung Profit zu schlagen.

Nicht nur, dass Firmen aus dem EU-Ausland ihre Forderungen durch deutsche Inkassounternehmen geltend machen; auch ausländische Schuldeneintreiber tummeln sich mittlerweile auf dem deutschen Markt.

Deutscher inkasso dienst betrug: Mahnung vom Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt

Einen kühlen Kopf zu bewahren ist das Wichtigste. Noch bevor Sie klären, ob die Ihnen gegenüber geltend gemachte Forderung berechtigt ist, gilt es zu prüfen, ob das Inkassounternehmen oder der Rechtsanwalt überhaupt den Auftrag erhalten hat, die fremde Forderung bei Ihnen anzumahnen.

Die schlichte Behauptung, hierzu beauftragt worden zu sein, erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse keineswegs. Stattdessen ist der Nachweis durch eine schriftliche Vollmacht zu erbringen, die mit einer lesbaren Unterschrift auch den Aussteller erkennen lässt. Diese schriftliche Vollmacht ist im Original vorzulegen. Eine Fotokopie oder eine von einem Rechtsanwalt „beglaubigte Abschrift“ können Sie als ungenügend zurückweisen. Ebenso wenig reicht es aus, wenn der Rechtsanwalt „die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert“.

Ihr erstes (und möglicherweise einziges) Schreiben an die Gegenseite könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben. 

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„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“ Es ist erstaunlich, wie häufig sich die Angelegenheit durch die Frage nach der Vollmacht erledigt, weil es den Schuldeneintreibern zu mühsam wird und sie wohl eher auf das schnelle Geld aus sind.

Deutscher inkasso dienst betrug: So können Sie sich gegen Betrug wehren 

Foto: iStock/PeopleImages Viele Inkasso-Büros betrügen Verbraucher. Betroffene können sich aber dagegen wehren. So erkennen Sie Fake-Inkasso. Auf einmal sind Hunderte Euro vom Konto abgebucht – und Sie wissen nicht, wofür? Augen auf bei betrügerischen Inkassobüros! Das können Sie dagegen tun. Sie haben noch nie etwas in diesem Versandhandel bestellt und fragen sich, was die Zahlungsaufforderung soll? Sie haben zwar einen Dienstleistungsvertrag bei diesem Anbieter, aber nicht über eine solche Summe? Sie haben Ihre Rechnung längst bezahlt und bekommen dennoch permanent Mahnungen? Wenn Sie sich über ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen wundern, könnte ein betrügerisches Unternehmen dahinter stecken. Inkasso: So können Sie sich gegen Betrug wehren

Inkasso: Lassen Sie sich von Drohungen nicht verunsichern

Pfändung, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher – solche Drohungen sind bei unseriösen Inkassobüros nicht unüblich. Wenn Sie in Ihrem Inkassoschreiben einen Entwurf einer Klageschrift finden oder sogar Hausbesuche angekündigt werden, geraten Sie nicht in Panik. Gern werden Betrugsopfer auch mit Anrufen drangsaliert. Diese unmoralische Verhaltensweise ist leider nicht verboten. Umso wichtiger ist, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und sich bei Verbraucherschutzorganisationen oder einem Anwalt beraten lassen.

Häufig wird Verbrauchern von Inkassobetrügern auch mit der Schufa gedroht. Negative Einträge dort sind aber gar nicht erlaubt, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet. Liegt allerdings ein rechtskräftiges Urteil vor oder ist der Schuldner mit Raten im Rückstand, ist dies möglich. “Wer so eine Drohung erhält, sollte widersprechen, aus Beweisgründen per Einschreiben”, empfiehlt Rechtsanwalt Thomas Feil, Schufa-Experte aus Hannover. Wer dennoch ungerechtfertigt einen Schufa-Eintrag zu beklagen hat, sollte schnellstmöglich zu einer Verbraucherzentrale oder zum Anwalt gehen.

Widerspruch gegen eine unberechtigte Inkassomahnung 

Wichtig ist, dass Sie in einem ersten Schritt genau nachprüfen, ob die in der Mahnung geltend gemachte Forderung wirklich zu Unrecht besteht. Ist das der Fall, so müssen Sie der Forderung schriftlich widersprechen. Schicken Sie Ihren Widerspruch inkasso betrug per Einschreiben mit Rückschein an das Inkassobüro. Am besten ist es sogar, wenn Sie Ihren Widerspruch mehrfach verschicken, also vorab per Fax und E-Mail, und anschließend noch per Einschreiben mit Rückschein. Je einfacher Sie später nachweisen können, dass Sie den Widerspruch tatsächlich abgeschickt haben, um so günstiger ist die Situation für Sie.

Teilen Sie ganz deutlich mit, dass Sie den geforderten Betrag nicht bezahlen werden, und benennen Sie hierfür die Gründe so ausführlich wie möglich. Aus Ihrer Begründung muss klar hervorgehen, warum die Forderung unberechtigt ist. Setzen Sie im selben inkasso forderung Schreiben eine Frist von drei Wochen ab Zugang, innerhalb der man Ihnen die Bestätigung erbringen soll, dass die Forderung tatsächlich unberechtigt war.

Liegt Ihnen bereits eine Inkassomahnung vor, gegen die Sie nun einen schriftlichen Widerspruch einlegen möchten, so lesen Sie zu diesem Thema bitte auch meinen Online-Ratgeber zum Widerspruch gegen eine falsche Rechnung oder Mahnung hier auf den Online-Ratgeber-Seiten der Kanzlei Hollweck. Dieser Ratgeber schildert Ihnen speziell die genaue inkasso betrüger Vorgehensweise, wie Sie am besten gegen unberechtigte Forderungen, Rechnungen, Mahnungen und Inkassomahnungen vorgehen können, inkl. den passenden Musterbriefen.

Deutscher inkasso dienst betrug: Inkasso aus anderen EU-Staaten: So wehren Sie sich  

Sie haben im europäischen Ausland falsch geparkt, die Maut nicht bezahlt und ärgern sich jetzt über komplett überzogene oder unverständliche Inkassoforderungen? Wer Post aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien bekommt, wundert sich oft nicht schlecht. Anstatt 10 oder 20 Euro Bußgeld kommen nicht selten Inkassokosten von mehr als 300 Euro auf sie zu. Jährlich treffe es eine halbe Million Deutsche, so der ADAC. Oft läge der Verstoß viele Monate zurück.

Der rechtliche Hintergrund: Es gibt ein sogenanntes 70-Euro-Limit: Nur Bußgelder, die höher liegen, dürfen in Deutschland eingetrieben werden (Strafen aus Österreich: ab 25 Euro). Diese Regelung gilt aber nur für Behörden, nicht für Firmen. Daher geben einige trickreiche Ämter ihre Forderung an Inkassodienste weiter, die das Geld dann nicht als Behörde, sondern als Firma auf eigene Rechnung eintreiben. So wird fälschlicherweise eine Zivilrechtssache aus einem Fall, der das aber gar nicht ist.