Anzeige wegen betrug im internet: Vorladung Warenbetrug
Sie brauchen in solchen Fällen einen Anwalt
Die oben geschilderten Umstände sollten niemals im Rahmen einer Vorladung als Beschuldigter präsentiert werden. Haben Sie eine Vorladung wegen Warenbetrugs erhalten, kontaktieren Sie stattdessen einen im Internetstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger. Dieser kann Akteneinsicht für Sie beantragen. Erst anschließend kann beurteilt werden, ob überhaupt eine Aussage von Ihnen (sogenannte Einlassung) notwendig ist. Häufig können wir durch entsprechende Schriftsätze begründen, dass schon nach Aktenlage kein ausreichender Verdachtsgrad besteht und so die Staatsanwaltschaft überzeugen.
Streitwert & Anwaltskosten abwägen
In kleineren Betrugsfällen z. B. auf eBay oder eBay Kleinanzeigen sind die Kosten für einen Anwalt höher als der Streitwert. Erst ab einem Streitwert von 800 Euro ist es wahrscheinlich, dass die Anwalts- und Prozesskosten die mögliche Entschädigungssumme nicht übersteigen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Geschädigten, muss die Gegenseite sämtliche Kosten übernehmen.
Betroffene, die einen Warenbetrug auf Online-Verkaufsplattformen vermuten, können sich im ersten Schritt an den Käufer bzw. Verkäufer wenden und das entsprechende Verkaufsportal kontaktieren (z. B. eBay). Lässt sich keine Einigung erzielen, können sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs im Internet zu erstatten.
Anzeige wegen betrug im internet: Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Betrug
Grundsätzlich hat der Täter im Strafrecht immer die Möglichkeit, von einer versuchten Strafbarkeit zurückzutreten. Je nachdem wie und wann dieser Rücktritt erfolgt, kann sich dies strafmildernd oder sogar strafbefreiend auswirken. Wann der Täter (noch) beim versuchten Betrug mit strafbefreiender Wirkung zurücktreten kann, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Hinweis: Entscheidend bei der Frage, bis zu welchem Punkt der Täter noch von einem versuchten Betrug zurücktreten kann, ist auch das Vorstellungsbild des Täters – also seine Auffassung vom Tatgeschehen. Dies betonte der Bundesgerichtshof erst kürzlich mit Blick auf das Versenden falscher Rechnungen. Die Vorinstanz hatte nämlich bei der Frage, ob ein versuchter Betrug vorliegt, nicht ausreichend gewürdigt, inwieweit sich der Täter vorgestellt hat, verweigerte Zahlungen noch auf andere Weise (z.B. durch Mahnung) zu erreichen ( Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.03.2018 – Az. 4 StR 531/17 4. Was passiert bei einer Anzeige wegen Betrug?
Anzeige wegen betrug im internet
Strafverfahren beginnen oftmals damit, dass jemand bei der Polizei – oder direkt bei der Staatsanwaltschaft – eine Strafanzeige erstattet. Bei Verdacht einer Straftat müssen die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt usw.) grundsätzlich einschreiten und ggf. ein Strafverfahren einleiten. So auch beim Betrug. Mit der Anzeige erfolgt im Wesentlichen die Meldung, dass die Möglichkeit einer Straftat gegeben ist und die Strafverfolgungsbehörden dem nachgehen sollen. Damit allein ist allerdings noch keine Aussage darüber getroffen, ob jemand tatsächlich auch als Beschuldigter in Betracht kommt. Diese Entscheidung obliegt nämlich nur den Strafverfolgungsbehörden.
Hinweis: Im Steuerstrafrecht besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige , wodurch – ihre Wirksamkeit vorausgesetzt – der Täter nicht wegen einer Steuerstraftat (z.B. Steuerhinterziehung) bestraft wird. Diese Möglichkeit gibt es beim Betrug nicht. Von der Strafanzeige zu unterscheiden ist der Strafantrag. Der Strafantrag ist ein formaler Akt (z.B. des Geschädigten) bei einem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder sonstigen Behörden (z.B. Polizei), der für die Verfolgung bestimmter Straftaten zwingend erforderlich ist. Man bezeichnet diese Delikte deshalb als Antragsdelikte.
Der Betrug ist grundsätzlich kein Antragsdelikt. Eine Strafbarkeit wegen Betrug wird daher auch dann von den Behörden geprüft, wenn der Geschädigte selbst keinen Strafantrag gestellt hat.
Ein Antrag ist lediglich in folgenden Fällen erforderlich
Der Betrug wird durch einen Angehörigen, den Vormund oder den Betreuer begangen, Geschädigter und Täter leben in häuslicher Gemeinschaft oder der erstrebte Vermögensvorteil ist als geringwertig (zwischen 25 bis 50 Euro) anzusehen. Die Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft, die gegenüber der Polizei weisungsbefugt ist. Die Staatsanwaltschaft hat alle Tatsachen zu ermitteln, die für die Aufklärung von Straftaten von Bedeutung sind. Dazu gehören auch solche, die sich zugunsten des Beschuldigten auswirken. Die Staatsanwaltschaft soll objektiv – in alle Richtungen – ermitteln.
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft mehrere Handlungsoptionen:
- Kommt sie zu dem Schluss, dass eine Verurteilung wegen Betrug wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, kann sie bei Gericht Anklage erheben. Es kommt dann zu einer – meist öffentlichen – Hauptverhandlung, in dessen Rahmen die Schuld des Täters festgestellt werden muss.
- Gelangt die Staatsanwaltschaft dagegen zu der Überzeugung, dass eine Verurteilung weniger wahrscheinlich ist als ein Freispruch, wird sie das Verfahren einstellen. Wurde der Beschuldigte als solcher vernommen, hat sie ihn hiervon in Kenntnis zu setzen.
- Im Übrigen kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer möglichen Betrugsstrafbarkeit absehen oder diese vorläufig einstellen, wenn
- die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht oder
- Auflagen und Weisungen ausreichen, um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen (z.B. durch Bußgeldzahlung, Schadenswiedergutmachung, gemeinnützige Leistungen, Täter-Opfer-Ausgleich, Teilnahme an sozialem Trainingskurs, Aufbauseminar usw.).
Wie kann man gegen die Anzeige vorgehen?
Dass eine Anzeige wegen Betrug erstattet wird, lässt sich kaum verhindern und wäre auch im Hinblick darauf, dass der Betrug kein Antragsdelikt ist, kaum sinnvoll. Viel wichtiger ist es, sich im Falle strafrechtlicher Ermittlungen auf seine Rechte als Beschuldigter zu konzentrieren und sich nicht unnötigerweise selbst zu belasten. Im deutschen Strafverfahren gilt der eiserne Grundsatz, dass niemand dazu gezwungen werden kann, selbst an seiner Überführung mitzuwirken.
Der wichtigste Rat lautet daher: Lassen Sie sich nicht zu den Betrugsvorwürfen ein, sondern machen Sie von Anfang an unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Dies gilt sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden als auch gegenüber allen anderen Beteiligten.
Auch wenn Sie wissen, dass die Vorwürfe gegen Sie haltlos sind, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren und sich – wenn auch nur im Rahmen der Erstberatung – zu den Ihnen zur Last gelegten Straftaten rechtlich beraten lassen. Sollten dann wider Erwarten doch umfangreichere Verteidigungsmaßnahmen notwendig werden, kann Ihr Anwalt nicht nur von vorneherein die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Er kann auch Akteneinsicht beantragen und so Ihre Verteidigung im Bedarfsfall optimal vorbereiten.
Was zu tun wenn die Anzeige wegen Betrug erstattet worden sein
Sollte die Anzeige wegen Betrug wider besseres Wissen erstattet worden sein, können Sie mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung darauf reagieren. Hat man Ihnen die Anzeige im Vorfeld sogar angedroht, kann sich der Drohende möglicherweise wegen Nötigung strafbar gemacht haben. Zwar ist das Erstatten einer Anzeige für sich betrachtet rechtlich nicht zu beanstanden. Wird die Drohung mit der Anzeige jedoch bewusst als Druckmittel eingesetzt und erweist sich dieses Verhalten als „verwerflich“, liegt möglicherweise eine Nötigung vor.
Wie hoch die Strafe dann im Einzelnen ausfällt hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Dabei wird die Staatsanwaltschaft ein besonderes Augenmerk auf folgende Fragen legen:
- Wie hoch ist der angerichtete Betrugsschaden?
- Gibt/Gab es eine Schadenswiedergutmachung?
- Um wie viele Betrugsfälle geht es?
- Handelt es sich im Einzelnen um vollendete Taten oder sind die Betrugshandlungen im Versuchsstadium „steckengeblieben“?
- Ist der Beschuldigte bereits einschlägig vorbestraft?
Anzeige wegen betrug im internet: Die Verjährungsfrist für die Betrugsstrafbarkeit
Die Verjährungsfrist für die Betrugsstrafbarkeit beträgt im Normalfall 5 Jahre. In schwereren Fällen verjährt die Tat erst nach 10 Jahren. Vorgehen beim Strafbefehl Auch bei einem Betrug hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen. Der Strafbefehl ist eine besondere Form der strafgerichtlichen Entscheidung. Der Angeklagte erhält dadurch zwar eine Strafe. Ihm wird jedoch die Hauptverhandlung erspart und er muss keine „bösen Überraschungen“ befürchten, da die Strafe im Vorhinein feststeht. Da sich hierdurch Zeit und Kosten sparen lassen, ist auch den Strafverfolgungsbehörden häufig an einer entsprechenden Verfahrensabwicklung gelegen.
Wird ein Strafbefehl erlassen und will der Angeklagte das festgesetzte Strafmaß nicht akzeptieren, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Nach Ablauf der Frist steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Tipp: In welchen Fällen der Einspruch sinnvoll ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein persönliches Gespräch mit einem Rechtsanwalt ist – wenn auch nur im Rahmen der Erstberatung – dringend anzuraten. Damit ein Betrug im strafrechtlichen Sinn angenommen werden kann, müssen eine Reihe von Merkmalen erfüllt sein. Nur wenn und soweit diese vollständig erfüllt sind, kommt eine Strafbarkeit wegen Betrug überhaupt in Betracht. Wer bloß fahrlässig handelt, macht sich im Allgemeinen nicht wegen Betrug strafbar. Besonderheiten bestehen aber bei speziellen Betrugsdelikten – z.B. beim Subventionsbetrug.
Nach der Anzeige wegen Betrug nehmen die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen auf
Nach der Anzeige wegen Betrug nehmen die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen auf. Zur (öffentlichen) Anklage kommt es allerdings nur, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlicher hält als einen Freispruch. Sonst stellt sie das Verfahren ein. Eine Einstellung des Verfahrens kommt auch bei geringer Schuld oder gegen Erfüllung von Auflagen oder Weisungen in Betracht. Auch beim Betrug ist der Erlass eines straftatbestand Strafbefehls möglich. Ob dagegen im Wege des Einspruchs vorgegangen werden sollte, sollte erst nach einer anwaltlichen (Erst-)Beratung entschieden werden.
Anzeige wegen betrug im internet: Einleitung des Ermittlungsverfahrens
Erfährt die Strafverfolgungsbehörde vom Tatverdacht, eröffnet sie ein Ermittlungsverfahren und fordert den Beschuldigten auf, sich schriftlich zum Vorwurf zu äußern oder möglichkeiten zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung zu erscheinen. Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Polizei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte vor. Anhand dieser entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt, Auflagen gegen den Beschuldigten erlässt oder bei Gericht Klage einreicht.
Möglichkeit von Einreichung der Klageschrift
Erhärten sich im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe, besteht ein hinreichendes Interesse an einer Strafverfolgung. Sieht die Staatsanwaltschaft eine betrüger Verurteilung des Beschuldigten durch das Gericht als wahrscheinlich an, erhebt sie Klage. Hat die Staatsanwaltschaft die internetbetrug Klageschrift bei Gericht eingereicht, wird der Beschuldigte informiert und kann Einwände vorbringen. Im weiteren Verfahren entscheidet das Gericht, ob es einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten erlässt oder das Hauptverfahren eröffnet.
Strafbefehl: Betrug gilt laut Strafgesetzbuch als Vergehen. Bei Vergehen kann das Gericht einen Strafbefehl erlassen. Es entscheidet dann aufgrund der Aktenlage ohne mündliche Hauptverhandlung über das Strafmaß. Hauptverfahren: Erhebt der online strafanzeige Beschuldigte Einspruch gegen den Strafbefehl , eröffnet das Gericht das Hauptverfahren. Während der Gerichtsverhandlung können sich e mail beide Seiten zu den Vorwürfen äußern. Der Richter entscheidet anschließend über Freispruch oder Verurteilung.
In der Regel erlässt das Gericht in Betrugssachen einen Strafbefehl. Besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer Anklage, kann das Gericht aber auch bei einem Vergehen ein Hauptverfahren eröffnen. Ein besonderes öffentliches Interesse internet betrug sah z. B. das Landgericht Kiel bei einem Landwirt gegeben, der in über 500 Fällen Eier aus Käfighaltung als „ökologisch erzeugtes Produkt“ verkauft hatte. Das Gericht verurteilte ihn wegen gewerblichen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung (Az. 3 KLs 8/08).
Anzeige wegen betrug im internet: Wann verjährt Betrug?
Die Verjährungsfrist für Betrug beträgt 5 Jahre. Sie beginnt, sobald die Tat abgeschlossen ist und
dem Opfer ein Vermögensschaden entstanden ist. Erschleicht sich jemand z. B. durch einen Sozialbetrug Leistungen wie Arbeitslosengeld oder BAföG, beginnt die Verjährungsfrist erst ab der letzten Auszahlung des monatlichen Betrags. Sie haben eine Anzeige wegen Betrugs erhalten? advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.