Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Die Eidgenössische Volksinitiative gegen Raubüberfall (auch “Abzocker-Initiative” oder “Minder-Initiative” genannt) ist eine Schweizer Volksinitiative, die 2005 von Thomas Minder, der inzwischen in den Ständerat des Kantons Schaffhausen gewählt wurde, ins Leben gerufen wurde. Die Initiative war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundene Vergütung einzelner Manager in Schweizer Grossunternehmen und Banken. Einer der Hauptauslöser war die Gründung der Swissair im Jahr 2001. Während der damalige Chef der Swissair, Mario Corti, fünf Jahresgehälter im Voraus erhielt, blieb Minder (zumindest anfangs) bei seinen unbezahlten Rechnungen als Kosmetiklieferant hängen. 1] Die Initiative wurde am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt und mit einer Mehrheit von 67,9 Prozent angenommen. Dies war die dritthöchste Zustimmungsrate für die Schweizer Volksinitiative.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erlebten viele der großen Unternehmen der Welt, was weithin als überhöhte Vergütung und Abfindungen für Führungskräfte empfunden wurde, während ihre Unternehmen in einigen Fällen Verluste hinnehmen mussten. Im Jahr 2005 lancierte der Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder eine eidgenössische Volksinitiative “gegen Plünderung”, die er schliesslich am 26. Februar 2008 mit 118’583 beglaubigten Unterschriften überreichte.

Es folgte eine mehrjährige Diskussion im Parlament, das schliesslich beschloss, diese Initiative nicht zu empfehlen, und im März 2012 beschloss, einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Gesetzesartikels zu unterbreiten, der automatisch in Kraft treten würde, wenn niemand das Referendum ergriffen hätte und die Volksinitiative abgelehnt worden wäre. Es sah vor, dass in börsennotierten Unternehmen der Verwaltungsrat eine Regelung zur Vergütung erlassen muss, die von den Aktionären zu genehmigen ist. Die jährliche Vergütung muss im Vergütungsbericht offengelegt werden. Hinsichtlich der Entschädigung für unangemessene Vergütungen ging der Gegenvorschlag über den Rahmen der Initiative hinaus. Nach Ansicht der Initiatoren erfüllte dieser Artikel des Gesetzes, den sie den “zahnlosen Papiertiger” nennen, wesentliche Anforderungen nicht. Somit wären überhöhte Abfindungen weiterhin möglich, und das Stimmrecht im Verwaltungsrat und in der Verwahrstelle wäre nicht verboten. Die Pensionskassen sind weiterhin nicht verpflichtet, ihre Versicherten an den Generalversammlungen zu vertreten. Ein indirekter Gegenvorschlag würde erst nach Ablauf der Referendumsfrist und, im Falle eines Referendums, nach der entsprechenden Abstimmung in Kraft treten. Darüber hinaus würde sie staatlichen Unternehmen eine zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen einräumen.

Minder verzichtete auf die Initiative. Er wurde daher am 3. März 2013 zur Abstimmung gestellt. Im Falle ihrer Annahme wird die Initiative spätestens am 3. März 2014 in Kraft treten, da sie den Bundesrat verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Übergangsbeschluss zu erlassen.

Während dem Initiativkomitee während der Abstimmungskampagne rund 200’000 Franken zur Verfügung standen, investierten die Gegner der Initiative, vor allem der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, acht Millionen Franken. Trotz dieses Ungleichgewichts zeigten Umfragen Anfang Februar, dass 64% der Wahlberechtigten die Initiative unterstützten (bei 27% Gegenstimmen). [8] Die Kommentatoren erwarteten eine weiterhin wachsende Unterstützung für die Initiative, nachdem zwei Wochen vor der Abstimmung bekannt gegeben wurde, dass der scheidende Präsident von Novartis, Daniel Vasella, 12 Millionen Franken pro Jahr für eine nichtwettbewerbliche Beratungsklausel in Höhe von insgesamt maximal 72 Millionen Franken über sechs Jahre erhalten hatte.

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